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                        unter dem Dach wegen Lärm

360°-Panorama Rundblick über unseren Skatepark
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(Hier die PC Version ohne Quicktime)
*2007*
  (Hier die PC Version ohne Quicktime)
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GV
Protokoll
und Beschlüsse
2003
2004
2005
2006
2007
2009
2010
2012
2013
2015


Vereins-Statuten F.I.S.H.
Funpark der Inliner und Skateboarder der Hofmatt

1. Name und Sitz
Der Skating Club F.I.S.H. ist ein Verein gemäss Artikel 60 ff. des ZGB.
Der Sitz des Skating Clubs F.I.S.H. ist 4460 Gelterkinden.

2. Zweck
Der Skating Club F.I.S.H. bezweckt:
- Den eigenverantwortlichen Unterhalt (während der Projektwoche) und Betrieb eines kleineren Skateparks auf dem Pausenplatz des Schulhauses Hofmatt durch SchülerInnen der Hofmatt
• zur Förderung sinnvoller Freizeitgestaltung für Jugendliche
• zur Förderung des Inline- BMX- und Skateboard-Sports
• um Skatern eine Alternative zur Strasse oder öffentlichen Plätzen zu bieten und sie in die Verantwortung beim Unterhalt miteinzubinden.
Die Mitglieder verpflichten sich persönlich für
- den Erhalt guter Beziehungen aller Beteiligten (Skater, Schule, Nachbarn, Behörden) durch gegenseitige Rücksichtnahme (einhalten der Benützungszeiten, Vermeidung von unnötigem Lärm und Unordnung) um uns die Betriebsbewilligung für den Skatepark weiterhin zu erhalten.
-den strikten Verzicht auf Rauchen und Drogenkonsum auf dem Schulgelände

Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
Das Vereinsjahr deckt sich mit dem Kalenderjahr.

3. Mittel, Finanzen
Der Club bezieht seine finanziellen Mittel aus folgenden Quellen:
• Beiträge Aktiv-/ Passivmitglieder: Die Höhe der Mitgliederbeiträge wird jeweils durch die GV festgelegt
• Gönnerbeiträge, Reinerlöse von Veranstaltungen, Spenden, Sponsoring
• Beiträge der Sekundarschule und der Gemeinde / des Kantons
Erweiterungen im Park müssen durch die Schulleitung bewilligt werden.


4. Mitgliedschaft
Aktivmitglied mit Stimmberechtigung kann jeder werden, der ein Interesse am Vereinszweck hat.
Passivmitglied ohne Stimmberechtigung kann jeder werden, der den Mitgliederbeitrag bezahlt.
Gönnermitglied kann jeder werden, der den Verein mindestens mit dem doppelten Mitgliederbeitrag unterstützt. Gönnermitglieder und Sponsoren werden auf der Homepage http://www.hofmatt.net/fish erwähnt.

Der Mitgliederbeitrag für Aktiv- und Passivmitglieder wird jährlich an der GV im Rahmen der Projektwoche festgelegt.

5. Erlöschen der Mitgliedschaft
Austritt: Zahlt ein Mitglied seinen Mitgliederbeitrag nicht mehr ein, so tritt er automatisch aus dem Verein aus.
Ausschluss: Wer grob / wiederholt gegen die Interessen des Vereins verstösst (Öffnungszeiten, Vandalismus, Drogenkonsum) kann ausgeschlossen werden (GV Beschluss nötig).

Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind
-die Generalversammlung
-der Vorstand bestehend aus a)Präsident/Kassier und b)Materialchef.

Die Generalversammlung
Die Generalversammlung findet jeweils im Rahmen der Projektwoche der Sek Gelterkinden am Freitag um 10:20 Uhr statt.
-Eine Einladung erfolgt nicht
-Die Traktanden werden vor Ort vorgelegt und beschlossen
-Es findet ein Jahresrückblick statt
-Der Präsident/Kassier verliest den Kassenbericht
-Der Mitgliederbeitrag wird bestimmt
-Der Vorstand wird gewählt (Präsident/Kassier und Materialchef)
-Ausblick: Wünsche und Anregungen der Mitglieder / Teilnehmer der Projektwoche werden diskutiert
-Über Ausschlüsse / Anträge wird entschieden
-Das Protokoll ist öffentlich unter http://www.hofmatt.net/fish einsehbar

Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus 2 Personen:
-Dem Präsident/Kassier
-Dem Materialchef
Mindestens einer der Beiden muss Schüler oder Lehrkraft an der Sek Gelterkinden sein.

Revisoren
Es wird eine Abrechnung zuhanden der Schulleitung erstellt. Die Schulleitung prüft die Abrechnung und entscheidet aufgrund der Abrechnung über einen Beitrag aus Schulkrediten an den Unterhalt des Skateparks.

Unterschrift
Der Verein wird verpflichtet durch die Unterschrift des Präsidenten.

11. Haftung und Eigenschutz
Haftung
Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder/des Vorstandes ist ausgeschlossen. Die Quarterpipe gehört nicht zum Vereinsvermögen. Sie ist Eigentum der Gemeinde Gelterkinden.
Schutzausrüstung
Die Benutzung der Anlage geschieht auf eigenes Risiko.
Helm sowie Schoner für Ellenbogen, Handgelenk und Knie ("Vollschutz") sind für alle Benutzer des Skateparks Hofmatt dringend empfohlen.
Für Unfälle auf unserer Anlage wird von Verein, Schule und Gemeinde jede Haftung abgelehnt.

Statutenänderung
Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, sofern die GV mit absolutem Mehr zustimmt.

Auflösung des Vereins
Der Verein kann aufgelöst werden, wenn der Unterhalt der Skateanlage nicht mehr gewährleistet werden kann. Bei Auflösung fällt das Vereinsvermögen an die Sekundarschule Gelterkinden und die Gemeinde Gelterkinden (Quarterpipe).

Inkrafttreten
Diese am 22. 4. 2013 abgeänderten Statuten treten in Kraft bei Annahme an der nächsten GV im Rahmen der Projektwoche 2014.